Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage für die zwischen der Kontrollfeld GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jakob Lipps, Gartenstraße 2, 10115 Berlin (im Folgenden: Provider) und deren Kunden begründeten, das Computerprogramm „cronsync“ betreffenden Rechtsverhältnisse dar.
  2. Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit für das Computerprogramm „cronsync“ (nachfolgend kurz Software) durch den Kunden über einen Internetzugang im Rahmen von Software as a Service (SaaS). Der Kunde darf die Software für eigene Zwecke nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern.
  3. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
    • Kunden: Natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die selbst oder durch Stellvertreter einen Account zur Nutzung des Computerprogramms „cronsync“ auf ihren Namen anmelden,
    • Teammitglieder: Personen, denen der Kunde die Nutzung seines Accounts überlässt, oder die diesen auf sonstige Weise mit Wissen und Willen des Kunden nutzen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person, gilt auch dieser als Teammitglied,
    • Drittkunden: Personen, für die der Kunde eine Tätigkeit entfaltet, zu deren Erfassung, Bearbeitung oder Erleichterung sich der Kunde des Computerprogramms „cronsync“ bedient.
  4. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechnerleistung sowie der notwendige Speicherplatz für Daten werden von einem vom Provider beauftragten Rechenzentrum bereitgehalten. Der dem Kunden zugewiesene Systembereich ist gegen den Zugriff Dritter geschützt.
  5. Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines InternetZugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen Computers.
  6. Der Provider übermittelt dem Kunden die für die Softwarennutzung erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen, sofern es sich nicht um ein dem Provider benanntes Teammitglied handelt.
  7. Die störungsfreie Nutzung der Software setzt die Verwendung eines aktuellen Browsers voraus sowie die Zulassung von Javascript und Cookies in den Sicherheitseinstellungen.

§ 2 Freemium Account / Premium Account

  1. Der Kunde kann bei der Nutzung der Software zwischen dem Freemium Account und dem Premium Account wählen.
  2. Mit dem Freemium Account kann der Kunde bis zu zwei Drittkunden und bis zu drei Projekte verwalten und bis zu vier Rechnungen erstellen. Der Account kann von bis zu zwei Teammitgliedern genutzt werden. Die Einrichtung mehrerer Freemium Accounts für einen Kunden ist nicht gestattet.
  3. Mit dem Premium Account kann der Kunde eine unbegrenzte Zahl von Drittkunden und Projekten verwalten sowie eine unbegrenzte Zahl von Rechnungen erstellen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Premium Account nicht übertragbar und darf nur von einem Teammitglied genutzt werden.
  4. Solange der User keinen Premium Account gewählt hat, wird sein Account als Freemium Account behandelt.

§ 3 Serviceleistungen

    Der Provider ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen einschließlich der bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen. Er wird den Kunden rechtzeitig vor der Änderung in Kenntnis setzen, wenn die Änderung mit nicht nur unerheblichen Einschränkungen für den Kunden verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin zu.

§ 4 Vergütung

  1. Die Einrichtung und Nutzung des Freemium Accounts sind kostenfrei.
  2. Für die Einrichtung und Nutzung des Premium Accounts zahlt der Kunde an den Provider pro Teammitglied ein monatliches Entgelt in Höhe von 5,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Abrechnungszeitraum beginnt am Tag der Anmeldung des Premium Accounts und endet mit Ablauf desjenigen Tages des darauffolgenden Monats, der dem Tag des Fristbeginns entspricht. Fehlt dem auf den Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums folgenden Monat der für den Abrechnungszeitraum maßgebliche Tag, endet der Abrechnungszeitraum mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats. Als Tag der Anmeldung gilt der Tag des ersten Logins in den Premium Account des Kunden nach Zugang der den Aktivierungslink beinhaltenden Bestätigungs-E-Mail beim Kunden.
  3. Das Entgelt ist zum jeweiligen Monatsersten für den jeweiligen Monat fällig. Fällt dieser auf einen Sonn- oder gesetzlichen Feiertag, ist das Entgelt am nächsten darauffolgenden Werktag fällig. Mit Ablauf des Tags der Fälligkeit gerät der User ohne weitere Mahnung in Verzug. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Providers oder des von diesem beauftragten Zahlungsdienstleisters.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigungen

  1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem ersten Login des Kunden nach dem Zugang der vom Provider an diesen versandten, den Aktivierungslink beinhaltenden Bestätigungs-E-Mail.
  2. Der SaaS-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann Verträge über Freemium Accounts jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Kunde kann einen Premium Account jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums im Sinne des § 4 Abs. 2 kündigen. Der Provider kann das Vertragsverhältnis über einen Freemium Account jederzeit mit Frist von einem Monat, das Vertragsverhältnis über einen Premium Account mit Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. § 12 Abs. 2 bleibt unberührt.
  3. Kunden mit Premium Account können jederzeit zusätzliche Teammitglieder anmelden. Für den Zeitraum von der Anmeldung eines Teammitglieds bis zum Beginn des darauffolgenden Abrechnungszeitraums des Kunden ist die Nutzung der Software durch das Teammitglied unentgeltlich, danach gilt § 4 Abs. 2 entsprechend. Für die Abmeldung von Teammitgliedern gilt § 5 Abs. 2 S. 3 entsprechend. Die Abrechnungszeiträume des Kunden gelten auch für dessen Teammitglieder. Meldet ein Kunde mindestens ein Teammitglied an und vor Beginn des ersten auf die Anmeldungen folgenden Abrechnungszeitraums wieder ab, behält sich der Provider vor, für jedes nachfolgend neu oder erneut angemeldete Teammitglied gesonderte Abrechnungszeiträume festzulegen, die mit der Anmeldung des jeweiligen Teammitglieds beginnen.
  4. Die Kündigung kann unbeschadet der Möglichkeit der schriftlichen Kündigung auf elektronischem Wege erfolgen. Der Provider stellt hierfür eine geeignete Vorrichtung zur Verfügung.
  5. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Vertragspartner die in diesem Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, sowie insbesondere dann, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird.
  6. Der Kunde kann ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses weitere zwei Monate auf seinen Account und die in darin gespeicherten Daten zugreifen. Während dieses Zeitraums ermöglicht der Provider dem Kunden auf dessen Wunsch den Export der gespeicherten Daten. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist ist der Provider zur Löschung des Accounts und der darin gespeicherten Daten berechtigt. Er ist zur früheren Löschung verpflichtet, wenn der Kunde ihn hierzu in Textform oder einer anderen Form, die dem Provider die Authentifizierung der Erklärung ermöglicht.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen muss der Kunde die vom Provider erteilten Hinweise befolgen. Gegebenenfalls muss der Kunde Checklisten des Providers verwenden.
  2. Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss hierfür gegebenenfalls auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
  3. Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht.

§ 7 Pflichtverletzungen des Kunden, Kündigungsrecht des Providers

  1. Der Kunde ist zur pünktlichen Zahlung des Entgelts verpflichtet. Bei einem Zahlungsrückstand von mindestens zwei Monatsbeiträgen ist der Provider zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unmittelbar nach Begleichung der Rückstände.
  2. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Verpflichtung, keinem unberechtigten Dritten die Softwarennutzung zu ermöglichen oder dem Provider neue Nutzer vor deren Tätigkeitsbeginn zu benennen, ist der Provider berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu sperren.
  3. Die Verfolgung weitergehender Ansprüche, etwa nach dem Urheberrechtsgesetz, sowie insbesondere auch von sonstigen Schadensersatzansprüchen bleibt in allen Fällen vorbehalten.

§ 8 Anwendung von Mietvertragsrecht und Leihvertragsrecht

    Auf die Nutzung des Freemium Accounts sind die gesetzlichen Vorschriften über den Leihvertrag (§§ 598 ff. BGB) anwendbar. Im Übrigen gelten die Vorschriften über den Mietvertrag (§§ 535 ff. BGB), soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen Vereinbarungen der Parteien keine abweichende Regelung getroffen wurde.

§ 9 Haftung

  1. Der Provider haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf das Zehnfache monatliche Entgelt sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen von Software as a Service typischerweise gerechnet werden muss.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 dieser Haftungsreglung entsprechend heranzuziehen.
  3. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
  4. Sehen die gesetzlichen Vorschriften eine mildere Haftung des Providers vor als die Absätze 1 bis 3, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Der Provider gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Kunden eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere das Telemediengesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz.
  2. Der Provider unterrichtet hiermit den Kunden, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung des SaaS notwendig ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten vom Provider gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange des Kunden und des Zwecks dieses Vertrags notwendig ist.
  3. Der Provider wird alle Informationen und Daten vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses vom Kunden zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Informationen über vom Kunden verwendete Methoden, Verfahren und Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsverbindungen, Preise sowie Informationen über die Vertragspartner des Kunden. Der Provider ist ferner verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Informationen und Daten des Kunden durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
  4. Der Provider ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mitarbeiter sicherzustellen.

§ 11 Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen

    Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

§ 12 Änderung der AGB

  1. Der Provider behält sich die Änderung oder Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Will der Provider die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, wird er den Kunden auffordern, den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen. Stimmt der Kunde zu, wird der weiteren Geschäftsbeziehung die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundegelegt.
  2. Widerspricht der Kunde den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann der Provider das Vertragsverhältnis mit Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen und beenden.

§ 13 Rechtswahl

    Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.